Einkommen und Nebentätigkeiten

Inhalt Einkommen und Nebentätigkeiten

Einkommen 

Das Grundgesetz bestimmt: "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" (Art. 48 Absatz 3, Satz 1). Danach muss, so das Bundesverfassungsgericht, "die Entschädigung der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden". Der Gesetzgeber hat diesen Vorgaben bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber wählte, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Als vergleichbar mit Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden (Ober-) Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Als vergleichbar wurden ferner die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 des Bundesbesoldungsgesetzes) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind.

Die Jahresbezüge dieser Personengruppen wurden lange Zeit nicht erreicht. Erst 2014 hat der Gesetzgeber die erforderliche Anpassung vorgenommen. Die Abgeordnetenentschädigung betrug danach ab Januar 2015 monatlich 9.082 Euro. Seitdem erfolgt eine jährliche Anpassung gemäß dem allgemeinen Einkommensindex – also entsprechend der durchschnittlichen Entwicklung aller Einkommen in Deutschland. Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld oder Boni, gibt es nicht. Die Entschädigung ist vollständig zu versteuern.

Zur „angemessenen Entschädigung" zählt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch eine Altersversorgung. Deren Höhe richtet sich nach der Dauer der Parlamentszugehörigkeit. Für jedes Jahr im Parlament werden 2,5 % der Diäten gutgeschrieben. Das Höchstniveau der Altersversorgung liegt bei 65 % der Abgeordnetenentschädigung. Diesen maximalen Versorgungsbetrag erreicht ein Abgeordneter allerdings erst nach 26 Parlamentsjahren. Durchschnittlich gehören Abgeordnete dem Bundestag 7 bis 8 Jahre an.

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Nebentätigkeiten und Transparenz

Neben dem Mandat ist Mathias Middelberg weiter als Anwalt zugelassen.

Honorare, die er für Vorträge etc. auf Tagungen oder Kongressen erhält, spendet er regelmäßig der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM).

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