TOP 4 Änderung Art. 87a GG, Bundeswehrsondervermögensgesetz
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) Drucksache 20/1410
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr" (Bundeswehrsondervermögensgesetz BwSVermG) Drucksache 20/1409
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